Mit Lichtgeschwindigkeit ins Netz: Internet, Telefon, HD-Fernsehen

Allgemeines / Vertragsfragen:

Wie kann ich DCC-Kunde werden?

Über den Webshop können Sie abfragen, ob an Ihrer Adresse die Produkte und Leistungen der DCC verfügbar sind. Bei Verfügbarkeit können Sie online bestellen oder sich in unserem Kundenzentrum beraten lassen. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch 08131 / 7009-965 für Fragen zur Verfügung oder Sie nehmen per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Wie kann ich einen Glasfaseranschluss beauftragen?

Über den DCC-Webshop können Sie abfragen ob an Ihrer Adresse ein Glasfaseranschluss der DCC möglich ist. Den Antrag zur Erstellung eines Glasfaserhausanschlusses stellen Sie bitte über das entsprechende Antragsformular. Für Fragen rund um den Hausanschluss stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie kann ich als Mieter das Angebot nutzen?

Wenn das Gebäude bereits mit einem Glasfaseranschluss versorgt ist, können Sie unsere Dienste beauftragen. Bitte nutzen Sie hierfür den Webshop oder das entsprechende Auftragsformular, das Ihnen als beschreibares PDF zur Verfügung steht. Sie können sich natürlich auch in unserem Kundenzentrum beraten lassen. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch 08131 / 7009-965 für Fragen zur Verfügung oder Sie nehmen per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wenn noch kein Glasfaseranschluss vorhanden ist, muss dieser durch den Eigentümer oder durch die Hausverwaltung beauftragt werden (s. Punkt obendrüber: „Wie kann ich einen Glasfaseranschluss beantragen?“).

Muss ich meine Mieter fragen? Müssen diese DCC-Kunden werden?

Sie können als Eigentümer frei entscheiden, ob Sie einen Hausanschluss legen lassen möchten. Die Mieter sind nicht verpflichtet, einen Internet-, TV- oder Telefonanschluss zu buchen.

Wie stelle ich sicher, dass ein Neubau einen Glasfaseranschluss erhält?

Die Vorbereitung für den Glasfaserhausanschluss wird mit den anderen Sparten (Gas, Wasser, Strom) der Stadtwerke Dachau über einen sogenannten Mehrspartenanschluss automatisch mit realisiert. Sollte das Gebäude noch nicht an das Glasfasernetz angebunden werden können, erfolgt dennoch die Vorbereitung zur Anbindung, diese wird dann nur noch im Gehweg (nicht auf dem Grundstück) vorgenommen. Einen neuen Mehrspartenanschluss beauftragen Sie bitte rechtzeitig über das Hausanschlussbüro der Stadtwerke Dachau.

Wenn ich mich nicht anschließen lassen will, wird dann dennoch der Gehweg vor meinem Haus aufgerissen?

Ja, weil der Glasfaserverband mit den einzelnen Mikroröhrchen für Hausanschlüsse hineingelegt wird. Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit, denn nur dann haben Sie die Chance auf einen sofortigen Anschluss. Sollten Sie sich erst später für einen Anschluss entscheiden, wären nicht nur erneute Bauarbeiten erforderlich, sie müssten zudem Sie mit einer Wartezeit von 12-18 Monaten rechnen.

Bietet die Dachau CityCom GmbH auch Mobilfunk an?

Aktuell haben wir leider keine Mobilfunk-Dienste im Produktangebot.

Kündigung der bestehenden Verträge

Bitte kündigen Sie ihren aktuellen Internet- oder Telefon-Vertrag nicht selbst, dies übernehmen wir für Sie. Nur so können wir Ihnen einen reibungslosen Übergang zur Dachau CityCom GmbH garantieren. Dafür benötigen wir, zusätzlich zu ihrem bestehenden Vertrag, den Anbieterwechselauftrag. Auch Kopien Ihrer Rechnungen oder Vertragsunterlagen des bisherigen Anbieters sind für uns sehr hilfreich, damit die Kündigungen und die Portierung reibungslos funktionieren. TV-Verträge hingegen müssen selbst gekündigt werden.

Entstehen mir Kosten, wenn ich von meinem bisherigen Telefon-Anbieter wechsel?

Der Wechsel von einem anderen Netzanbieter zur Dachau CityCom ist grundsätzlich kostenfrei. Bei einem Wechsel zur DCC können Sie im gleichen Vorwahlbezirk selbstverständlich Ihre bisherigen Rufnummern behalten. 

Können auch andere Anbieter über das Glasfasernetz der Dachau CityCom Telekommunikationsdienste anbieten?

Aktuell nicht. Ein anderer Anbieter könnte erst dann Dienste über das Glasfasernetz der DCC anbieten, wenn er mit der DCC entsprechende Verträge schließen würde.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Im Falle eines Umzuges in ein nicht von der DCC versorgtes Gebiet ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (z.B. amtliche Meldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet.  

Was passiert, wenn ich kündige?

Sie können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Signal wird dann von der Glasfaser genommen. Sie erhalten somit keine TV-, Internet- und/oder Telefondienste mehr von der Dachau CityCom. Alle anderen Optionen (höhere Internet-Geschwindigkeit, TV, Telefon) sind jeweils monatlich kündbar.

Wie erhalte ich meine Tarifberatung?

Die Tarifberatung erfolgt einmal im Jahr per e-Mail und enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.

Konnten wir Ihre Frage beantworten?

Falls nicht, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem DCC-Kundenzentrum auf. Unsere Mitarbeiter sind gerne persönlich, telefonisch oder per Mail für Sie da.

 

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