Allgemeines / Vertragsfragen:
Über den Webshop können Sie abfragen, ob an Ihrer Adresse die Produkte und Leistungen der DCC verfügbar sind. Bei Verfügbarkeit nutzen Sie bitte das entsprechende Auftragsformular, das Ihnen als beschreibares PDF zur Verfügung steht, oder lassen Sie sich in unserem Kundenzentrum beraten. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch 08131 / 7009-965 für Fragen zur Verfügung oder Sie nehmen per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Über den DCC-Webshop können Sie abfragen ob an Ihrer Adresse ein Glasfaseranschluss der DCC möglich ist. Den Antrag zur Erstellung eines Glasfaserhausanschlusses stellen Sie bitte über das entsprechende Antragsformular. Für Fragen rund um den Hausanschluss stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn das Gebäude bereits mit einem Glasfaseranschluss versorgt ist, können Sie unsere Dienste beauftragen. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Auftragsformular, das Ihnen als beschreibares PDF zur Verfügung steht, oder lassen Sie sich in unserem Kundenzentrum beraten. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch 08131 / 7009-965 für Fragen zur Verfügung oder Sie nehmen per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wenn noch kein Glasfaseranschluss vorhanden ist, muss dieser durch den Eigentümer oder durch die Hausverwaltung beauftragt werden (s. Punkt obendrüber: „Wie kann ich einen Glasfaseranschluss beantragen?“).
Sie können als Eigentümer frei entscheiden, ob Sie einen Hausanschluss legen lassen möchten. Die Mieter sind nicht verpflichtet, einen Internet-, TV- oder Telefonanschluss zu buchen.
Wenn das Gebäude in den von uns erschlossenen Bereichen liegt, können sie bereits vor Baubeginn einen Vertrag abschließen. Der Glasfaserhausanschluss wird mit den anderen Sparten (Gas, Wasser, Strom) der Stadtwerke Dachau über einen sogenannten Mehrspartenanschluss mit realisiert. Sollte das Gebäude in einem noch nicht ausgebauten Gebiet liegen, wird der Glasfaseranschluss vorbereitend mit gelegt um bei einem späteren Anschluss Aufgrabungen auf Ihrem Grundstück zu vermeiden. Einen neuen Mehrspartenanschluss beauftragen Sie bitte rechtzeitig über das Hausanschlussbüro der Stadtwerke Dachau.
Ja, weil der Verband mit Mikroröhrchen hineingelegt wird. Deshalb nutzen Sie die Gelegenheit zu den Nutzern der „ersten Stunde" zu gehören, denn nur dann haben Sie die Chance auf einen Anschluss zu reduzierten Konditionen. Sollten Sie sich erst später für einen Anschluss entscheiden, wären nicht nur erneute Bauarbeiten erforderlich, sondern es werden Ihnen auch – für den zusätzlichen Einzelaufwand – höhere Anschlussgebühren in Rechnung gestellt.
Aktuell haben wir leider keine Mobilfunk-Dienste im Produktangebot.
Bitte kündigen Sie ihren aktuellen Internet- oder Telefon-Vertrag nicht selbst, dies übernehmen wir für Sie. Nur so können wir Ihnen einen reibungslosen Übergang zur Dachau CityCom GmbH garantieren. Dafür benötigen wir, zusätzlich zu ihrem bestehenden Vertrag, den Anbieterwechselauftrag. Auch Kopien Ihrer Rechnungen oder Vertragsunterlagen des bisherigen Anbieters sind für uns sehr hilfreich, damit die Kündigungen und die Portierung reibungslos funktionieren. TV-Verträge hingegen müssen selbst gekündigt werden.
Der Wechsel von einem anderen Netzanbieter zur Dachau CityCom ist grundsätzlich kostenfrei. Bei einem Wechsel zur DCC können Sie im gleichen Vorwahlbezirk selbstverständlich Ihre bisherigen Rufnummern behalten. Der vorherige Netzanbieter ist jedoch berechtigt, für diese Dienstleistung ein Entgelt zu berechnen.
Da wir über ein komplettes eigenes Netz verfügen, sind Sie für alle gebuchten Dienste ausschließlich Kunde bei uns. Grundgebühren bei anderen Anbietern fallen für Sie nicht mehr an.
Aktuell nicht. Ein anderer Anbieter könnte erst dann Dienste über das Glasfasernetz der DCC anbieten, wenn er mit der DCC entsprechende Verträge schließen würde.
Im Falle eines Umzuges in ein nicht von der DCC versorgtes Gebiet ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (z.B. amtliche Meldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet.
Sie können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Signal wird dann von der Glasfaser genommen. Sie erhalten somit keine TV-, Internet- und/oder Telefondienste mehr von der Dachau CityCom. Alle anderen Optionen (höhere Internet-Geschwindigkeit, TV, Telefon) sind jeweils monatlich kündbar.
Die Tarifberatung erfolgt einmal im Jahr per e-Mail und enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.
Falls nicht, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem DCC-Kundenzentrum auf. Unsere Mitarbeiter sind gerne persönlich, telefonisch oder per Mail für Sie da.
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info@dachau-citycom.de.
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