Mit Lichtgeschwindigkeit ins Netz: Internet, Telefon, HD-Fernsehen

Allgemeines / Vertragsfragen:

Wie kann ich DCC-Kunde werden?

Über den Webshop können Sie abfragen, ob an Ihrer Adresse die Produkte und Leistungen der DCC verfügbar sind. Bei Verfügbarkeit nutzen Sie bitte das entsprechende Auftragsformular, das Ihnen als beschreibares PDF zur Verfügung steht, oder lassen Sie sich in unserem Kundenzentrum beraten. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch 08131 / 7009-965 für Fragen zur Verfügung oder Sie nehmen per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Wie kann ich einen Glasfaseranschluss beauftragen?

Über den DCC-Webshop können Sie abfragen ob an Ihrer Adresse ein Glasfaseranschluss der DCC möglich ist. Den Antrag zur Erstellung eines Glasfaserhausanschlusses stellen Sie bitte über das entsprechende Antragsformular. Für Fragen rund um den Hausanschluss stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie kann ich als Mieter das Angebot nutzen?

Wenn das Gebäude bereits mit einem Glasfaseranschluss versorgt ist, können Sie unsere Dienste beauftragen. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Auftragsformular, das Ihnen als beschreibares PDF zur Verfügung steht, oder lassen Sie sich in unserem Kundenzentrum beraten. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch 08131 / 7009-965 für Fragen zur Verfügung oder Sie nehmen per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wenn noch kein Glasfaseranschluss vorhanden ist, muss dieser durch den Eigentümer oder durch die Hausverwaltung beauftragt werden (s. Punkt obendrüber: „Wie kann ich einen Glasfaseranschluss beantragen?“).

Bin ich verpflichtet meine Mieter zu fragen? Müssen alle Mieter im Haus den Glasfaseranschluss nutzen?

Sie können als Eigentümer frei entscheiden, ob Sie einen Hausanschluss legen lassen möchten. Die Mieter sind nicht verpflichtet, einen Internet-, TV- oder Telefonanschluss zu buchen.

Kann ich schon einen Vertrag abschließen für ein erst noch zu bauendes Haus?

Wenn das Gebäude in den von uns erschlossenen Bereichen liegt, können sie bereits vor Baubeginn einen Vertrag abschließen. Der Glasfaserhausanschluss wird mit den anderen Sparten (Gas, Wasser, Strom) der Stadtwerke Dachau über einen sogenannten Mehrspartenanschluss mit realisiert. Sollte das Gebäude in einem noch nicht ausgebauten Gebiet liegen, wird der Glasfaseranschluss vorbereitend mit gelegt um bei einem späteren Anschluss Aufgrabungen auf Ihrem Grundstück zu vermeiden. Einen neuen Mehrspartenanschluss beauftragen Sie bitte rechtzeitig über das Hausanschlussbüro der Stadtwerke Dachau.

Wenn ich mich nicht anschließen lassen will, wird dann trotzdem der Gehweg vor meinem Haus aufgerissen?

Ja, weil der Verband mit Mikroröhrchen hineingelegt wird. Deshalb nutzen Sie die Gelegenheit zu den Nutzern der „ersten Stunde" zu gehören, denn nur dann haben Sie die Chance auf einen Anschluss zu reduzierten Konditionen. Sollten Sie sich erst später für einen Anschluss entscheiden, wären nicht nur erneute Bauarbeiten erforderlich, sondern es werden Ihnen auch – für den zusätzlichen Einzelaufwand – höhere Anschlussgebühren in Rechnung gestellt.

Bietet die Dachau CityCom GmbH auch Mobilfunk an?

Aktuell haben wir leider keine Mobilfunk-Dienste im Produktangebot.

Kündigung der bestehenden Verträge

Bitte kündigen Sie ihren aktuellen Internet- oder Telefon-Vertrag nicht selbst, dies übernehmen wir für Sie. Nur so können wir Ihnen einen reibungslosen Übergang zur Dachau CityCom GmbH garantieren. Dafür benötigen wir, zusätzlich zu ihrem bestehenden Vertrag, den Anbieterwechselauftrag. Auch Kopien Ihrer Rechnungen oder Vertragsunterlagen des bisherigen Anbieters sind für uns sehr hilfreich, damit die Kündigungen und die Portierung reibungslos funktionieren. TV-Verträge hingegen müssen selbst gekündigt werden.

Entstehen mir Kosten, wenn ich von meinem bisherigen Telefon-Anbieter wechsel?

Der Wechsel von einem anderen Netzanbieter zur Dachau CityCom ist grundsätzlich kostenfrei. Bei einem Wechsel zur DCC können Sie im gleichen Vorwahlbezirk selbstverständlich Ihre bisherigen Rufnummern behalten. Der vorherige Netzanbieter ist jedoch berechtigt, für diese Dienstleistung ein Entgelt zu berechnen.

Muss ich auch nach meinem Wechsel zum Glasfasernetz noch Telefon-Grundgebühren beim bisherigen Anbieter zahlen?

Da wir über ein komplettes eigenes Netz verfügen, sind Sie für alle gebuchten Dienste ausschließlich Kunde bei uns. Grundgebühren bei anderen Anbietern fallen für Sie nicht mehr an.

Können auch andere Anbieter über das Glasfasernetz der Dachau CityCom Telekommunikationsdienste anbieten?

Aktuell nicht. Ein anderer Anbieter könnte erst dann Dienste über das Glasfasernetz der DCC anbieten, wenn er mit der DCC entsprechende Verträge schließen würde.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Im Falle eines Umzuges in ein nicht von der DCC versorgtes Gebiet ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (z.B. amtliche Meldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet.  

Was passiert, wenn ich kündige?

Sie können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Signal wird dann von der Glasfaser genommen. Sie erhalten somit keine TV-, Internet- und/oder Telefondienste mehr von der Dachau CityCom. Alle anderen Optionen (höhere Internet-Geschwindigkeit, TV, Telefon) sind jeweils monatlich kündbar.

Wie erhalte ich meine Tarifberatung?

Die Tarifberatung erfolgt einmal im Jahr per e-Mail und enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.

Konnten wir Ihre Frage beantworten?

Falls nicht, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem DCC-Kundenzentrum auf. Unsere Mitarbeiter sind gerne persönlich, telefonisch oder per Mail für Sie da.

 

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